Facebook-Nachlasskontakt und Gedenkzustand
Facebook kennt zwei getrennte Wege: einen zu Lebzeiten benannten Nachlasskontakt, der das Profil später im Gedenkzustand verwaltet, und die Löschung des Kontos nach dem Tod. Beides schließt sich gegenseitig aus und wird in den Kontoeinstellungen festgelegt.
Häufige Fragen
Was darf der Nachlasskontakt und was nicht?
Ihr Nachlasskontakt kann laut Facebook-Hilfebereich das im Gedenkzustand befindliche Profil in engen Grenzen verwalten: einen Beitrag anpinnen, um etwa zu einer Trauerfeier einzuladen, neue Freundschaftsanfragen beantworten und das Profilbild ändern. Kein Zugriff besteht dagegen auf private Nachrichten, bestehende Beiträge lassen sich weder löschen noch bearbeiten, und ein Login als die verstorbene Person ist zu keinem Zeitpunkt möglich. Facebook trennt damit bewusst zwischen einer würdigen Verwaltung des Gedenkprofils und dem vollen Kontozugriff, den auch der Nachlasskontakt nie erhält.
Gilt das auch für Instagram?
Nein, Instagram kennt bislang keinen Nachlasskontakt nach dem Vorbild von Facebook. Laut Instagram-Hilfebereich wird ein Profil nach dem Tod ausschließlich in den Gedenkzustand versetzt, wenn Angehörige einen entsprechenden Nachweis wie eine Sterbeurkunde einreichen – der Schriftzug „In Erinnerung an" erscheint dann über dem Namen, und niemand kann sich mehr einloggen oder das Profil verwalten. Alternativ können nahe Angehörige die dauerhafte Löschung des Kontos beantragen. Da Instagram zu Meta gehört wie Facebook, wird die Anfrage über denselben Hilfebereich gestellt, das Ergebnis ist aber deutlich eingeschränkter als der Facebook-Nachlasskontakt.