Erbschein: Ablauf, Dauer und Kosten in DE, AT und CH
Ein Erbschein weist die Erbenstellung gegenüber Banken und Behörden nach und wird beim Nachlassgericht beantragt; laut einer Umfrage des Deutschen Anwaltvereins von 2025 dauert das Verfahren in über 40 Prozent der unstrittigen Fälle länger als sechs Monate, bei Streit häufig über ein Jahr. Österreich und die Schweiz kennen kein Erbschein-Verfahren in dieser Form, sondern den Einantwortungsbeschluss beziehungsweise die Erbbescheinigung.
Schritt für Schritt
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Tag 0 bis Tag 3: die Sterbeurkunde
Vor dem Erbschein steht die Sterbeurkunde, und vor der Sterbeurkunde steht die Anzeige beim Standesamt. Wie viele Ausfertigungen Sie brauchen und wer sie beantragen darf, steht unter Sterbeurkunde beantragen. Für diesen Weg wichtig: mehr Ausfertigungen bestellen, als Sie für nötig halten. Jede Stelle will ein eigenes Exemplar, und Nachbestellen kostet einen zweiten Gang.
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Woche 1 bis 4: das Testament auftauchen lassen
Das Nachlassgericht eröffnet ein Testament, sobald es davon erfährt. Bei notariell beurkundeten oder amtlich verwahrten Testamenten geschieht das von selbst — das Zentrale Testamentsregister meldet sich. Bei einem Testament in der Schublade geschieht es erst, wenn jemand es abliefert. Dieser Schritt entscheidet oft über alles Weitere: Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, brauchen Sie in vielen Fällen gar keinen Erbschein — siehe die Frage dazu weiter unten.
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Monat 1 bis 2: der Antrag
Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person oder über eine Notarin oder einen Notar. Zum Antrag gehört eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der Angaben; sie wird vor Gericht oder notariell abgegeben. Was den Antrag am häufigsten aufhält, sind fehlende Personenstandsurkunden: Geburts- und Heiratsurkunden aller Personen, über die sich die Erbfolge ableitet. Bei weit verzweigten Familien und Urkunden aus anderen Bundesländern kostet allein das Beschaffen Wochen.
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Monat 2 bis über ein Jahr: die Bearbeitung
Hier liegt der eigentliche Wartepunkt, und er ist kein Gerücht. Laut einer Umfrage des Deutschen Anwaltvereins von 2025 dauert das Verfahren in über 40 Prozent der unstrittigen Fälle länger als sechs Monate; bei Streit häufig über ein Jahr. In dieser Zeit ruht praktisch alles, was einen Erbnachweis verlangt: Banken geben keine Auskunft über Kontostände, Anbieter geben keine Konten heraus, Kryptobörsen bearbeiten keinen Nachlassantrag.
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Danach: die Vorlage bei jeder Stelle einzeln
Der Erbschein ist kein Schalter, der alles öffnet. Er ist ein Dokument, das Sie jeder Stelle einzeln vorlegen — Bank, Versicherung, Vermieter, Anbieter — und jede hat ihre eigene Bearbeitungszeit obendrauf. Rechnen Sie ab Zustellung des Erbscheins noch einmal mit Wochen, bis die letzte Stelle reagiert hat. Wer viele Konten zu klären hat, arbeitet sie am besten in einer Liste ab und notiert je Stelle das Datum der Vorlage.
Häufige Fragen
Wie lange dauert das insgesamt?
Realistisch sechs Monate bis über ein Jahr, vom Todestag bis zu dem Moment, in dem Angehörige tatsächlich auf alles zugreifen können. Die Rechtslage ist dabei nie das Problem — das Erbrecht ist eindeutig, und die Erben stehen von der ersten Sekunde an fest: Nach § 1922 BGB geht der Nachlass mit dem Tod über, nicht mit dem Erbschein. Der Erbschein beweist diese Stellung nur. Das ist der Unterschied, den fast alle unterschätzen: Sie sind längst Erbe und können es trotzdem monatelang niemandem belegen. Diese Lücke ist der Grund, aus dem digitale Vorsorge etwas anderes ist als ein Testament. Ein Testament regelt, wem etwas zusteht. Es überbrückt nicht die Monate, in denen niemand an das E-Mail-Konto kommt, über das alle Passwörter zurückgesetzt würden.
Was sollten Angehörige in dieser Wartezeit tun?
Das, was keinen Erbnachweis verlangt — und davon gibt es mehr, als man denkt. Bestattungskosten zahlen Banken in aller Regel gegen Vorlage der Rechnung vom Konto der verstorbenen Person, auch ohne Erbschein. Laufende Verträge lassen sich mit Sterbeurkunde kündigen. Und wer eine Vollmacht über den Tod hinaus hat, braucht für das betroffene Konto ohnehin keinen Erbschein. Was Sie außerdem tun können: aufschreiben, welche Konten und Verträge es überhaupt gibt. Wenn der Erbschein kommt, wollen Sie nicht erst anfangen zu suchen.
Wann brauche ich überhaupt einen Erbschein?
Ein Erbschein ist vor allem dann nötig, wenn kein notarielles Testament oder kein Erbvertrag mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll vorliegt — etwa bei gesetzlicher Erbfolge oder wenn eine Bank ein privatschriftliches Testament anzweifelt. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass Banken bei einem notariellen Testament grundsätzlich keinen Erbschein verlangen dürfen und selbst ein eindeutiges handschriftliches Testament genügen kann; weitere Nachweise dürfen sie nur bei konkreten, begründeten Zweifeln fordern. Für Grundbucheinträge gilt seit § 35 GBO eine ähnliche Erleichterung.
Was kostet ein Erbschein?
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Reinnachlasswert und dem Kostenverzeichnis des GNotKG: Für Erteilung und eidesstattliche Versicherung fallen zusammen zwei volle Gebühren nach Gebührentabelle B an. Bei einem Nachlasswert von 50.000 Euro sind das rund 330 Euro, bei 100.000 Euro rund 546 Euro und bei 200.000 Euro rund 870 Euro. Wird der Antrag über einen Notar gestellt, kommen dessen Gebühren nach derselben Tabelle hinzu, wenn dieser auch die eidesstattliche Versicherung beurkundet.
Geht es auch ohne Erbschein?
Oft ja. Nach BGH-Rechtsprechung müssen Banken ein notarielles Testament samt Eröffnungsprotokoll grundsätzlich als Nachweis akzeptieren, und auch ein eindeutiges privatschriftliches Testament kann genügen — ein separates Erbscheinsverfahren entfällt dann. Für Grundstücke lässt § 35 Grundbuchordnung dieselbe Kombination aus notariellem Testament und Eröffnungsprotokoll anstelle eines Erbscheins zu. Wer zu Lebzeiten ein notarielles Testament errichtet, spart Erben damit potenziell Monate.
Wie heißt das Verfahren in Österreich und der Schweiz?
In Österreich endet das Verlassenschaftsverfahren mit dem gerichtlichen Einantwortungsbeschluss, vorbereitet von einem Notar als Gerichtskommissär; unstrittige Fälle dauern meist sechs bis zwölf Monate, komplexe auch mehrere Jahre, und laut oesterreich.gv.at beträgt die Gerichtsgebühr 5 Promille des Reinnachlasses, mindestens 100 Euro. In der Schweiz gibt es kein einheitliches Bundesverfahren: Kantonale Stellen — meist das Erbschaftsamt — stellen laut ch.ch nach mindestens mehreren Wochen Prüfung eine Erbbescheinigung aus, zu Kosten zwischen rund 100 und mehreren tausend Franken je nach Nachlassgröße und Kanton.