Erbschein: Ablauf, Dauer und Kosten in DE, AT und CH
Ein Erbschein weist die Erbenstellung gegenüber Banken und Behörden nach und wird beim Nachlassgericht beantragt; laut einer Umfrage des Deutschen Anwaltvereins von 2025 dauert das Verfahren in über 40 Prozent der unstrittigen Fälle länger als sechs Monate, bei Streit häufig über ein Jahr. Österreich und die Schweiz kennen kein Erbschein-Verfahren in dieser Form, sondern den Einantwortungsbeschluss beziehungsweise die Erbbescheinigung.
Häufige Fragen
Wann brauche ich überhaupt einen Erbschein?
Ein Erbschein ist vor allem dann nötig, wenn kein notarielles Testament oder kein Erbvertrag mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll vorliegt — etwa bei gesetzlicher Erbfolge oder wenn eine Bank ein privatschriftliches Testament anzweifelt. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass Banken bei einem notariellen Testament grundsätzlich keinen Erbschein verlangen dürfen und selbst ein eindeutiges handschriftliches Testament genügen kann; weitere Nachweise dürfen sie nur bei konkreten, begründeten Zweifeln fordern. Für Grundbucheinträge gilt seit § 35 GBO eine ähnliche Erleichterung.
Was kostet ein Erbschein?
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Reinnachlasswert und dem Kostenverzeichnis des GNotKG: Für Erteilung und eidesstattliche Versicherung fallen zusammen zwei volle Gebühren nach Gebührentabelle B an. Bei einem Nachlasswert von 50.000 Euro sind das rund 330 Euro, bei 100.000 Euro rund 546 Euro und bei 200.000 Euro rund 870 Euro. Wird der Antrag über einen Notar gestellt, kommen dessen Gebühren nach derselben Tabelle hinzu, wenn dieser auch die eidesstattliche Versicherung beurkundet.
Geht es auch ohne Erbschein?
Oft ja. Nach BGH-Rechtsprechung müssen Banken ein notarielles Testament samt Eröffnungsprotokoll grundsätzlich als Nachweis akzeptieren, und auch ein eindeutiges privatschriftliches Testament kann genügen — ein separates Erbscheinsverfahren entfällt dann. Für Grundstücke lässt § 35 Grundbuchordnung dieselbe Kombination aus notariellem Testament und Eröffnungsprotokoll anstelle eines Erbscheins zu. Wer zu Lebzeiten ein notarielles Testament errichtet, spart Erben damit potenziell Monate.
Wie heißt das Verfahren in Österreich und der Schweiz?
In Österreich endet das Verlassenschaftsverfahren mit dem gerichtlichen Einantwortungsbeschluss, vorbereitet von einem Notar als Gerichtskommissär; unstrittige Fälle dauern meist sechs bis zwölf Monate, komplexe auch mehrere Jahre, und laut oesterreich.gv.at beträgt die Gerichtsgebühr 5 Promille des Reinnachlasses, mindestens 100 Euro. In der Schweiz gibt es kein einheitliches Bundesverfahren: Kantonale Stellen — meist das Erbschaftsamt — stellen laut ch.ch nach mindestens mehreren Wochen Prüfung eine Erbbescheinigung aus, zu Kosten zwischen rund 100 und mehreren tausend Franken je nach Nachlassgröße und Kanton.