Kann ich meine Steam-Bibliothek vererben?
Rechtlich gehört Ihnen kein einziges Spiel Ihrer Steam-Bibliothek — Sie haben Nutzungslizenzen erworben, die laut Nutzungsbedingungen nicht übertragbar sind. In der Praxis geht ein Konto dennoch weiter, wenn Erben die Zugangsdaten besitzen.
Häufige Fragen
Was sagen die Steam-Nutzungsbedingungen?
Die Steam-Nutzungsbedingungen (Steam Subscriber Agreement) sind an mehreren Stellen eindeutig. Nach Abschnitt 1.C ist es Ihnen nicht gestattet, Ihr Nutzungsrecht oder Ihre Abonnements an Dritte zu veräußern oder ihnen entgeltlich zur Nutzung zu überlassen, und Abschnitt 9.B stellt klar: „Abonnements sind jedoch nicht übertragbar." Am konkretesten zur Vererbung wird Abschnitt 3.D: Dort bestätigen Sie, dass „Valve keine Übertragungen von Abonnements anerkennt (einschließlich von Übertragungen nach geltendem Recht), die außerhalb von Steam erfolgen" — mit „geltendem Recht" ist ausdrücklich auch der gesetzliche Vermögensübergang durch Erbfolge gemeint. Sie erwerben mit jedem Spiel also nur eine persönliche Lizenz, kein übertragbares Eigentum.
Was passiert, wenn Steam vom Todesfall erfährt?
In der Praxis passiert wenig automatisch — Steam hat keinen Nachlasskontakt-Mechanismus wie Apple oder Google und prüft Konten nicht aktiv auf Sterbefälle. Auf Anfragen von Angehörigen hat der Steam-Support laut Medienberichten mitgeteilt: „Unfortunately, Steam accounts and games are not transferable" — Zugangsdaten werden nicht an Dritte herausgegeben, und Spiele lassen sich nicht in ein anderes Konto überführen. Angehörige, die die Zugangsdaten kennen, können sich zwar weiterhin einloggen; rechtlich bewegen sie sich dabei aber in einer Grauzone, da dies gegen die Nutzungsbedingungen verstößt.
Wie ist die Rechtslage in Deutschland?
Nach § 1922 BGB geht beim Tod einer Person deren gesamtes Vermögen als Ganzes auf die Erben über — die sogenannte Universalsukzession. Das spricht dafür, dass auch Nutzungsrechte an einer Steam-Bibliothek grundsätzlich vererbbar sind. Ob die entgegenstehenden Klauseln der Nutzungsbedingungen mit diesem Grundsatz des deutschen Erbrechts vereinbar sind, ist unter Juristen umstritten und wurde bisher von keinem deutschen Gericht entschieden. In der Praxis bleibt Erben daher meist nur der faktische Zugriff über die Zugangsdaten — ein rechtlich klar durchsetzbarer Anspruch gegenüber Valve besteht derzeit nicht.