Kann ich Bitcoin vererben?
Bitcoin ist vererbbar wie jeder andere Vermögenswert — juristisch ist das unstrittig. Praktisch erben Ihre Angehörigen aber nur dann etwas, wenn sie an den privaten Schlüssel kommen; ohne ihn gibt es keine Instanz, die den Zugang wiederherstellen könnte.
Häufige Fragen
Zählt Bitcoin zum Nachlasswert?
Ja. Bitcoin und andere Kryptowährungen unterliegen wie jeder andere Vermögenswert der Universalsukzession nach § 1922 BGB: Sie gehen mit dem Tod automatisch und als Ganzes auf die Erben über — unabhängig davon, ob diese überhaupt wissen, dass eine Wallet existiert, oder Zugriff darauf haben. Nach ganz überwiegender juristischer Meinung gilt das ausdrücklich auch für Kryptowerte, die rein digital und ohne Bank oder Depot verwahrt werden. Für den Nachlasswert zählt der Kurswert zum Zeitpunkt des Todes, in der Praxis meist ermittelt als Durchschnittswert mehrerer anerkannter Handelsplattformen.
Wie wird es besteuert?
Vererbte Bitcoin unterliegen der regulären deutschen Erbschaftsteuer. Bewertet wird der Bestand zum Kurswert am Todestag; maßgeblich ist dabei ausdrücklich der Zeitpunkt des Versterbens, nicht ein späterer Verkaufszeitpunkt — fällt der Kurs danach, ändert das an der Steuerlast nichts. Wie bei jedem anderen Vermögen gelten die persönlichen Freibeträge und Steuerklassen: Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder je 400.000 Euro; darüber hinausgehende Werte werden je nach Steuerklasse und Höhe mit Sätzen zwischen 7 und 50 Prozent besteuert. Die Steuer wird unabhängig davon fällig, ob die Erben überhaupt an die Coins herankommen.
Was, wenn der Schlüssel verloren ist?
Dann sind die Bitcoin faktisch unwiederbringlich verloren — anders als bei einem Bankkonto gibt es keine Institution, die einen Zugang zurücksetzen könnte. Genau das ist bei Bitcoin kein Randfall: Laut einer vielzitierten Auswertung von Chainalysis sind rund 3,7 Millionen Bitcoin, also schätzungsweise 17 bis 20 Prozent aller je geschürften Coins, durch verlorene private Schlüssel dauerhaft unzugänglich. Für Erben besonders bitter: Wie rechtinfo.de betont, wird die Erbschaftsteuer auf den Bestand trotzdem fällig, selbst wenn die Wallet nie geöffnet werden kann — die fehlende Zugriffsmöglichkeit befreit nicht von der Meldepflicht gegenüber dem Finanzamt. Ein sicher hinterlegter Seed lässt sich durch nichts ersetzen.