Die ersten Tage: Was wirklich zuerst zu tun ist

In den ersten Tagen sind laut § 28 Personenstandsgesetz nur wenige Dinge wirklich fristgebunden: die ärztliche Todesbescheinigung und die Anzeige beim Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag. Die Sterbeurkunden und die Bestattung selbst haben je nach Bundesland mehr Spielraum, auch wenn es sich in den ersten Stunden nicht so anfühlt.

⏱ 8 Minuten🗓 Zuletzt geprüft: 10.08.2026 🌍 Gilt in DE🧭 Ich bin betroffen

Schritt für Schritt

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    Todesbescheinigung ausstellen lassen

    Ist der Tod nicht im Krankenhaus oder Pflegeheim eingetreten, muss ein Arzt gerufen werden — der Hausarzt, ein Notarzt oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst unter der bundesweiten Nummer 116117. Er stellt nach der Leichenschau die ärztliche Todesbescheinigung (Totenschein) aus, die Sie für alle weiteren Schritte benötigen, von der Anzeige beim Standesamt bis zur Bestattung.

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    Sterbefall beim Standesamt anzeigen

    Laut § 28 Personenstandsgesetz muss der Tod spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt angezeigt werden; der Todestag selbst zählt dabei nicht mit. Anzeigepflichtig ist laut § 29 PStG vorrangig, wer mit dem Verstorbenen im selben Haushalt gelebt hat — oft übernimmt diesen Schritt aber ohnehin das beauftragte Bestattungsunternehmen.

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    Sterbeurkunden in ausreichender Zahl beantragen

    Beantragen Sie direkt beim Standesamt mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde — Banken, Versicherungen, Arbeitgeber, Rentenversicherung und Finanzamt verlangen jeweils eigene Originale. Laut gängigen Bestattungsratgebern sind sechs bis zehn Exemplare für die meisten Nachlässe eine praktikable Faustregel; wie viele es am Ende wirklich braucht, zeigt sich erst im Lauf der folgenden Wochen.

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    Bestattung beauftragen

    Wann bestattet werden muss, regelt jedes Bundesland in seinem eigenen Bestattungsgesetz; üblich sind laut bestatter.de vier bis zehn Tage nach dem Tod, frühestens jedoch 48 Stunden, damit ein Scheintod sicher ausgeschlossen werden kann. Ein Bestattungsunternehmen kann Ihnen die meisten Formalitäten ab hier abnehmen, einschließlich der Anzeige beim Standesamt.

Häufige Fragen

Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?

Eine feste Zahl schreibt kein Gesetz vor — Sie brauchen im Prinzip ein Original für jede Bank, Versicherung, Behörde und jeden Arbeitgeber, mit dem die verstorbene Person zu tun hatte. In der Praxis haben sich laut mehreren Bestattungsratgebern sechs bis zehn Exemplare als brauchbare Faustregel etabliert. Fehlt später eine weitere Urkunde, können Sie beim zuständigen Standesamt jederzeit Ausfertigungen nachbestellen.

Was hat wirklich Zeit?

Fristgebunden sind im Kern nur die ärztliche Todesbescheinigung und die Anzeige beim Standesamt innerhalb von drei Werktagen laut § 28 Personenstandsgesetz. Die Abmeldung von Verträgen, Vereinsmitgliedschaften oder Streaming-Diensten, die Sichtung des Nachlasses und auch die Trauerfeier selbst haben dagegen mehr Spielraum, als es sich in den ersten Tagen anfühlt — hier dürfen Sie sich Zeit nehmen.

Wenn Sie später selbst vorsorgen möchten, finden Sie hier eine Übersicht .