LinkedIn-Profil einer verstorbenen Person — Gedenkzustand oder schließen

LinkedIn kennt zwei Wege: das Profil in den Gedenkzustand versetzen oder das Konto schließen. Melden darf jede Person; schließen nur, wer berechtigt ist, im Namen der verstorbenen Person zu handeln — und dafür verlangt LinkedIn ein gerichtliches Zeugnis, kein Testament und keine Vollmacht.

5 MinutenZuletzt geprüft: 14.09.2026Gilt in DE · AT · CHIch bin betroffen

Schritt für Schritt

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    Entscheiden, welcher der beiden Wege gemeint ist

    LinkedIn trennt zwei Dinge, die oft verwechselt werden: Gedenkzustand. Das Profil bleibt sichtbar und trägt ein Gedenkzeichen. Der Zugriff auf das Konto wird gesperrt — niemand kann sich mehr anmelden. Andere können weiterhin mit den Beiträgen und Artikeln umgehen, aber nicht mehr mit dem Profil selbst. Schließen. Das Konto wird gelöscht. Nach der Markierung als geschlossen dauert es bis zu 30 Tage, bis die Daten vollständig aus dem System entfernt sind. Der Unterschied ist nicht nur technisch. Für viele Berufsprofile ist ein Gedenkzustand die freundlichere Lösung: Wer nach Jahren nach einem ehemaligen Kollegen sucht, findet dann eine Spur statt einer Lücke.

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    Den Weg wählen, der zu Ihrer Rolle passt

    Wenn Sie nicht berechtigt sind, im Namen der verstorbenen Person zu handeln, können Sie die Person als verstorben melden. LinkedIn versetzt das Profil dann in den Gedenkzustand. Dafür brauchen Sie kein Erbrecht und keine Urkunde. Wenn Sie berechtigt sind, können Sie darüber hinaus die Schließung beantragen.

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    Die Angaben zusammensuchen

    Für beide Wege verlangt LinkedIn dieselben Grundangaben: den vollständigen Namen des Mitglieds, den Link zum LinkedIn-Profil, Ihre Beziehung zur verstorbenen Person, die E-Mail-Adresse des Mitglieds, das Sterbedatum und einen Link zu einer Traueranzeige oder einem entsprechenden Zeitungsartikel. Die letzte Angabe ist die, an der es am häufigsten hakt. Eine Traueranzeige steht nicht immer online. Wenn keine existiert, führt der Weg über die zweite Variante — dort tritt ein gerichtliches Dokument an ihre Stelle.

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    Für die Schließung: das richtige Papier

    LinkedIn nennt ausdrücklich, was es akzeptiert und was nicht. Akzeptiert werden ein von einem Gericht ausgefertigtes Erbschaftsverwalterzeugnis, ein von einem Gericht ausgefertigtes Testamentsvollstreckerzeugnis oder eine gerichtliche Anordnung zur Bevollmächtigung. Nicht akzeptiert werden Testamente, Vollmachten, Autorisierungen per E-Mail, Bildschirmfotos und Identitätsdokumente. Das ist eine engere Liste als bei den meisten anderen Anbietern, und sie ist eindeutig formuliert. Eine Vorsorgevollmacht hilft hier nicht — sie endet ohnehin regelmäßig mit dem Tod, sofern sie nicht ausdrücklich darüber hinaus gilt.

Häufige Fragen

Kann ich zu Lebzeiten festlegen, was mit meinem Profil geschehen soll?

Nein. LinkedIn kennt keinen Nachlasskontakt wie Facebook oder Apple. Sie können niemanden benennen, der später entscheidet. Was Sie tun können: den Wunsch aufschreiben und dorthin legen, wo Ihre Angehörigen ihn finden. „Bitte in den Gedenkzustand" oder „bitte schließen" ist eine Angabe von zwei Wörtern, und sie erspart den Hinterbliebenen eine Entscheidung, die sie sonst für Sie treffen müssen.

Wie lange dauert das?

LinkedIn nennt für die Löschung nach der Schließung „bis zu 30 Tage". Für die Bearbeitung der Meldung selbst nennt der Hilfebereich keine Frist. Rechnen Sie damit, dass Rückfragen kommen, wenn eine der Angaben fehlt.

Was passiert mit Empfehlungen, Beiträgen und Nachrichten?

Im Gedenkzustand bleiben die Inhalte bestehen und sichtbar; der Zugang ist gesperrt. Bei einer Schließung verschwinden sie mit dem Konto. Wenn Sie Beiträge oder Nachrichten aufbewahren möchten, sichern Sie sie vor dem Antrag. Danach kommt niemand mehr daran — auch Sie nicht, denn der Zugriff wird in beiden Fällen gesperrt.

Und wenn das Profil ein Firmenkonto oder eine Unternehmensseite ist?

Dann geht es um etwas anderes. Dieser Weg betrifft das persönliche Profil einer Person. Unternehmensseiten haben eigene Administratoren, und die Nachfolge dort regelt das Unternehmen, nicht der Nachlass — sofern die verstorbene Person nicht die einzige Administratorin war. Genau dieser Fall ist der Grund, aus dem eine Unternehmensseite immer mehr als eine berechtigte Person haben sollte.