Zwei-Faktor-Authentifizierung im Todesfall — was Angehörige noch erreichen

Steht vor einem Konto ein zweiter Faktor, nützt das Passwort allein nichts mehr; was Angehörige erreichen, hängt davon ab, welcher Faktor es ist. Ein Telefon mit bekanntem Code führt weiter, eine Authenticator-App auf einem gesperrten Gerät nicht — und der Weg über den Anbieter dauert Tage bis Wochen.

6 MinutenZuletzt geprüft: 14.09.2026Gilt in DE · AT · CHIch bin betroffen

Schritt für Schritt

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    Feststellen, welcher Faktor im Weg steht

    Bevor irgendetwas anderes sinnvoll ist: Es gibt nicht „die" Zwei-Faktor-Anmeldung, sondern mehrere, und sie unterscheiden sich für Angehörige grundlegend. Der Code per SMS hängt an der Telefonnummer. Wer die SIM-Karte hat und sie in ein Gerät stecken kann, bekommt den Code. Das ist der für Angehörige mit Abstand erreichbarste Faktor. Die Authenticator-App erzeugt die Codes auf dem Gerät selbst. Die Verbraucherzentrale weist auf den Punkt hin, an dem es hier scheitert: Solche Apps sind „in der Regel an die Geräte gebunden, auf denen sie eingerichtet wurden". Ohne Gerätecode kommt niemand an die App. Der Hardware-Schlüssel ist ein Gegenstand. Er liegt in einer Schublade oder am Schlüsselbund — oder er ist unauffindbar, dann ist dieser Weg zu. Die Bestätigung auf einem anderen Gerät („Sind Sie das?") setzt voraus, dass man an diesem anderen Gerät bereits angemeldet ist.

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    Zuerst das Telefon sichern, nicht die Konten

    Das ist die wichtigste praktische Reihenfolge nach einem Todesfall, und sie wird oft verkehrt herum angegangen. Das Telefon der verstorbenen Person ist meist der zweite Faktor für alles Übrige. Wer es findet, sollte es nicht zurücksetzen, nicht an den Mobilfunkanbieter zurückgeben und den Vertrag nicht als Erstes kündigen. Eine gekündigte Rufnummer wird nach einer Sperrfrist neu vergeben; mit ihr fällt jeder SMS-Faktor weg, der daran hing. Ebenso: Das Gerät nach Möglichkeit geladen halten. Viele Telefone verlangen nach einem vollständigen Neustart den Gerätecode und nicht den Fingerabdruck.

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    Den Weg über den Anbieter einschätzen, bevor man ihn geht

    Fehlt der zweite Faktor, bleibt nur die Kontowiederherstellung beim Anbieter. Sie funktioniert, aber sie ist langsam, und das ist Absicht. Apple beschreibt für den eigenen Weg, dass die Bestätigungs-E-Mail „innerhalb von 72 Stunden" eintrifft und es anschließend „aus Sicherheitsgründen mehrere Tage oder länger dauern" kann. Der Satz, der den Erwartungen am meisten hilft, steht direkt daneben: „Durch eine Kontaktaufnahme mit dem Apple Support lässt sich dieser Zeitraum nicht verkürzen." Rechnen Sie also in Wochen, nicht in Tagen — und beginnen Sie mit dem E-Mail-Konto, nicht mit den Diensten. Über das Postfach laufen die Rücksetzungen für alles andere.

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    Den Nachlassweg des Anbieters vom Wiederherstellungsweg trennen

    Das sind zwei verschiedene Verfahren, und sie werden regelmäßig verwechselt. Der Wiederherstellungsweg stellt eine Anmeldung wieder her — er behandelt Sie wie den Kontoinhaber. Der Nachlassweg erkennt an, dass der Kontoinhaber verstorben ist, und gibt Daten an Berechtigte heraus. Nur der zweite ist für Angehörige der ehrliche Weg, und nur er verlangt Sterbeurkunde und Erbnachweis. Welcher Anbieter welchen Weg kennt, steht in den Anleitungen der Reihe Nachlasskontakt einrichten. Bei Apple und Google gibt es einen benannten Nachlasskontakt, bei Microsoft nur einen Antrag der Angehörigen.

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    Die Zugänge sichern, bevor ein Faktor abläuft

    Wenn Sie in ein Konto hineinkommen, ist das der Moment, in dem gesichert wird — nicht später. Zweite Faktoren fallen mit der Zeit von selbst weg: Der Akku ist irgendwann leer, die Rufnummer irgendwann gekündigt, die App nach einem Gerätewechsel weg. Sinnvoll in dieser Reihenfolge: Datenexport anstoßen, wichtige Dokumente herunterladen, Wiederherstellungscodes erzeugen und ausdrucken, erst dann aufräumen.

Häufige Fragen

Darf ich das Telefon der verstorbenen Person überhaupt benutzen?

Als Erbe treten Sie nach § 1922 BGB in die Rechtsstellung der verstorbenen Person ein — auch in ihre Verträge mit Anbietern. Der Bundesgerichtshof hat genau das für ein Nutzerkonto ausdrücklich entschieden; Das BGH-Urteil zum digitalen Nachlass stellt ihn dar. Heikel bleibt der Inhalt: In einem Postfach stehen Nachrichten lebender Menschen, und für deren Daten gilt der Datenschutz uneingeschränkt weiter. Lesen, was für die Abwicklung nötig ist — nicht mehr. Wer in einer Erbengemeinschaft handelt, sollte die anderen Erben einbeziehen, bevor er beginnt.

Der Anbieter fragt nach einer Telefonnummer, die es nicht mehr gibt. Was nun?

Dann ist der Selbstbedienungsweg zu Ende und nur noch der Nachlassweg offen. Das ist kein Grund, es weiter mit dem Wiederherstellungsformular zu versuchen — wiederholte gescheiterte Versuche führen bei manchen Anbietern zu einer zusätzlichen Sperre. Sammeln Sie stattdessen die Unterlagen, die der Nachlassweg verlangt: Sterbeurkunde, Nachweis der eigenen Berechtigung, oft auch einen Erbschein. Was welcher Anbieter akzeptiert, ist unterschiedlich und in der Reihe Nachlasskontakt einrichten je Anbieter beschrieben.

Kann man den zweiten Faktor zu Lebzeiten einfach abschalten, um es Angehörigen leichter zu machen?

Technisch ja. Aber es ist ein schlechter Tausch: Sie machen ein Konto für alle leichter angreifbar, um einen Fall abzudecken, der einmal eintritt. Der bessere Weg führt über die Wiederherstellungscodes. Sie leisten für Angehörige dasselbe, ohne die laufende Sicherheit zu senken — siehe Wiederherstellungscodes.

Was ist mit Konten, bei denen der zweite Faktor Pflicht ist?

Bei Banken und Zahlungsdiensten ist die starke Authentifizierung vorgeschrieben, und dort gibt es den Selbstbedienungsweg für Angehörige gar nicht — auch nicht mit Passwort und Telefon. Das ist aber der Bereich, in dem der klassische Weg zuverlässig funktioniert: Banken kennen den Todesfall als geregelten Vorgang. Sterbeurkunde und Erbnachweis vorlegen, und die Bank handelt. Der digitale Zugang ist hier nicht der Weg zum Geld, sondern nur eine Abkürzung, die man nicht braucht.