Das BGH-Urteil zum digitalen Nachlass — und was es nicht entschieden hat
Der Bundesgerichtshof entschied am 12. Juli 2018, dass der Vertrag über ein Nutzerkonto wie jeder andere Vertrag nach § 1922 BGB auf die Erben übergeht und diese Zugang zum vollständigen Konto samt Kommunikationsinhalten erhalten. Das Urteil sagt aber nichts darüber, wie schnell das geschieht — die Eltern klagten drei Jahre bis zu diesem Urteil und danach noch einmal um die Form der Herausgabe.
Häufige Fragen
Worum ging es in dem Fall?
Eine Fünfzehnjährige starb 2012 bei einem U-Bahn-Unglück. Ihre Mutter wollte auf das Nutzerkonto ihrer Tochter bei einem sozialen Netzwerk zugreifen, um die Umstände zu klären und um Schadensersatzansprüche abzuwehren. Der Betreiber hatte das Konto inzwischen in den Gedenkzustand versetzt und verweigerte den Zugang. Der Rechtsstreit ging durch drei Instanzen: Das Landgericht Berlin gab der Klage 2015 statt, das Kammergericht wies sie 2017 ab, der Bundesgerichtshof stellte 2018 das erstinstanzliche Urteil wieder her. Der Beitrag beschränkt sich auf die rechtliche Frage. Die Familie hat über den Fall öffentlich gesprochen; alles Weitere gehört ihr und nicht einem Ratgeber.
Was hat der BGH entschieden?
Drei Dinge, und alle drei sind seither die Grundlage für das Thema in Deutschland. Der Vertrag ist vererblich. Der Nutzungsvertrag geht nach § 1922 Absatz 1 BGB auf die Erben über. Digitale Inhalte werden nicht anders behandelt als ein Tagebuch oder ein Bündel Briefe — es gibt keinen Sonderstatus für das Netz. Das Fernmeldegeheimnis steht nicht entgegen. Der Erbe ist kein „anderer" im Sinne des Fernmeldegeheimnisses und deshalb davon nicht betroffen. Der Datenschutz steht nicht entgegen. Die Verarbeitung ist nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und f DSGVO zulässig; datenschutzrechtliche Belange der verstorbenen Person selbst entstehen nicht — die DSGVO gilt für Verstorbene nicht, siehe Haben Verstorbene ein Recht auf Datenschutz?.
Was hat der BGH nicht entschieden?
Das ist der Teil, der in den meisten Darstellungen fehlt — und der für Angehörige der wichtigere ist. Nicht entschieden ist, wie lange es dauert. Vom Todesfall 2012 bis zum Urteil 2018 vergingen sechs Jahre, davon drei im Rechtsstreit. Nicht entschieden ist, dass alle Anbieter mitspielen. Das Urteil bindet die Parteien dieses Verfahrens und gilt als Maßstab für vergleichbare Fälle in Deutschland. Es zwingt keinen ausländischen Anbieter dazu, von sich aus anders zu verfahren — wer Zugang will, muss ihn notfalls erstreiten. Nicht entschieden ist, dass es außerhalb Deutschlands ebenso ist. Österreich und die Schweiz haben eigene Rechtslagen und deutlich weniger Rechtsprechung dazu.
Warum gab es nach dem Urteil einen zweiten Prozess?
Weil „Zugang gewähren" und „Daten herausgeben" nicht dasselbe sind. Der Betreiber übergab nach dem Urteil einen USB-Stick mit einer PDF-Datei von mehr als 14.000 Seiten, die eine Kopie der Kontodaten enthalten sollte. Die Erben hielten das nicht für Erfüllung, und der Bundesgerichtshof gab ihnen mit Beschluss vom 27. August 2020 recht. Erfüllt ist die Pflicht danach erst, wenn die Erben vom Konto und seinen Inhalten „in derselben Weise" Kenntnis nehmen können wie die Kontoinhaberin selbst: mit allen Funktionen außer der aktiven weiteren Nutzung, und in der Sprache, in der das Konto zu Lebzeiten geführt wurde. Eine PDF-Datei bildet das Konto nicht vollständig ab. Das ist die eigentliche Lehre des Falls: Recht haben und Zugriff haben sind zwei verschiedene Dinge. Zwischen dem einen und dem anderen lagen hier noch einmal zwei Jahre.
Was folgt daraus für die eigene Vorsorge?
Dass das Erbrecht die Frage klärt, aber nicht die Wartezeit. Selbst wenn alles rechtlich sauber geregelt ist, stehen Angehörige zunächst ohne Zugriff da: Der Anbieter verlangt einen Nachweis, den es unmittelbar nach dem Todesfall noch nicht gibt. Wie lange ein Erbschein dauert, steht im Beitrag Erbschein: Ablauf, Dauer und Kosten. Was diese Lücke schließt, ist nicht mehr Recht, sondern Vorbereitung: ein Nachlasskontakt beim Anbieter, wo es ihn gibt, und ein hinterlegter Weg zurück ins E-Mail-Konto, über das alles andere läuft.
Ist das Urteil heute noch aktuell?
Ja. Es ist die Leitentscheidung zum digitalen Nachlass in Deutschland und wird seither durchgehend herangezogen. Der Beschluss von 2020 hat sie nicht eingeschränkt, sondern verschärft: Er stellt klar, was der Anbieter tatsächlich schuldet. Geändert hat sich seither die Praxis der Anbieter, nicht die Rechtslage. Mehrere große Anbieter haben inzwischen eigene Nachlassverfahren eingerichtet — was den Rechtsweg nicht ersetzt, aber in vielen Fällen erspart. Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Im Zweifel und insbesondere bei laufenden Fristen: Notarin, Notar oder Fachanwalt fragen.