Kann ich eine Domain vererben?

Ja — die Inhaberschaft an einer Domain ist grundsätzlich vererbbar, und wer seine Erbenstellung gegenüber dem Provider nachweist, wird als neuer Inhaber eingetragen. Der Haken liegt woanders: Läuft die Verlängerung mangels Zahlung aus, ist die Domain nach einer Karenzzeit von 30 Tagen für jeden frei — samt aller E-Mail-Adressen, die daran hingen.

6 MinutenZuletzt geprüft: 14.09.2026Gilt in DEIch bin betroffen

Häufige Fragen

Geht eine Domain wirklich auf die Erben über?

Ja. Die DENIC, die Registrierungsstelle für alle .de-Domains, formuliert es unmissverständlich: „Grundsätzlich ist die Inhaberschaft an einer Domain vererbbar, so dass der Erbe des verstorbenen Inhabers an dessen Stelle tritt." Das ist bemerkenswert, weil es die Ausnahme in dieser Serie ist. Eine Steam-Bibliothek ist eine Lizenz, ein Streaming-Abo endet mit dem Vertrag — eine Domain dagegen ist eine Rechtsposition, die nach § 1922 BGB mit allem anderen übergeht. Praktisch läuft es über den Provider, nicht über die DENIC: Weist der Erbe seine Erbenstellung gegenüber dem Provider nach, wird er als neuer Domaininhaber auch in der DENIC-Datenbank eingetragen. Ebenso kann er die Domain löschen lassen oder auf einen Dritten übertragen.

Warum steht dieser Fall dann trotzdem unter den heiklen?

Weil vererbbar nicht heißt, dass sie ankommt. Eine Domain ist ein Dauerschuldverhältnis mit einer Rechnung. Wird sie nicht bezahlt — weil das Konto aufgelöst wurde, die Lastschrift zurückläuft oder schlicht niemand von dem Vertrag weiß —, kündigt der Provider, und die Domain wird gelöscht. Danach greift die Redemption Grace Period: 30 Tage lang kann die Domain nur noch für den letzten Inhaber oder einen von ihm bestimmten Dritten erneut registriert werden. Erst wenn diese Frist ohne Neuregistrierung verstreicht, steht sie jedem Interessierten offen. Diese 30 Tage sind das eigentliche Zeitfenster in diesem Beitrag. Sie beginnen, ohne dass jemand benachrichtigt wird, der nicht ohnehin schon im Vertrag steht — und sie laufen mitten in eine Zeit, in der Angehörige meist mit anderem beschäftigt sind.

Was genau geht verloren, wenn eine Domain wegfällt?

Nicht nur die Website. Das ist der Teil, den die meisten unterschätzen. An einer Domain hängen in aller Regel auch die E-Mail-Adressen. Fällt sie weg, ist jede Adresse darunter tot — und mit ihr der Rücksetzweg für jedes Konto, das auf diese Adresse lautet. Wer bei einem Dienst „Passwort vergessen" anklickt, bekommt die Nachricht an eine Adresse geschickt, die es nicht mehr gibt. Schlimmer noch: Die Domain ist danach frei. Wer sie registriert, kann die alten Adressen neu anlegen und empfängt die Rücksetz-Mails selbst. Das ist kein theoretisches Risiko, sondern der Grund, aus dem abgelaufene Domains überhaupt gehandelt werden. Ein einziger vergessener Vertrag kann so die gesamte digitale Identität aufrollen. Das gilt besonders für Selbstständige und kleine Betriebe, bei denen die geschäftliche Adresse und die private oft dieselbe Domain teilen.

Was sollten Angehörige zuerst tun?

Drei Dinge, in dieser Reihenfolge. Herausfinden, ob es eine Domain gibt. Ein Blick auf die E-Mail-Adresse der verstorbenen Person genügt oft: Alles, was nicht auf gmail.com, web.de oder gmx.de endet, deutet auf eine eigene Domain hin. In den Kontoauszügen steht die Abbuchung des Providers. Herausfinden, wer der Provider ist. Wenn das unklar ist, hilft die DENIC-Domainabfrage weiter: Dort steht unter „Informationen zur Kontaktaufnahme" eine Adresse, über die sich der Verwalter der Domain erreichen lässt. Die DENIC selbst ist nicht der Ansprechpartner — erster Ansprechpartner ist immer der Provider. Die Zahlung sichern, bevor irgendetwas anderes geschieht. Das Konto, von dem der Provider abbucht, sollte offen bleiben, bis die Domain umgeschrieben oder bewusst aufgegeben ist. Ein zu früh geschlossenes Konto ist der häufigste Weg, auf dem eine Domain verloren geht.

Und wenn man sie nicht behalten will?

Dann ist das Löschen eine bewusste Entscheidung und kein Versäumnis — mit einem Unterschied, der zählt. Solange die 30-tägige Karenzzeit läuft, lässt sich eine Löschung rückgängig machen. Ist sie abgelaufen, nicht mehr. Wer also unsicher ist, ob an der Domain noch etwas hängt, sollte sie zunächst behalten: Ein weiteres Jahr Domaingebühr kostet in aller Regel einen niedrigen einstelligen Betrag im Monat und lässt alle Türen offen. Wichtig ist außerdem, beim Provider präzise zu formulieren. Die DENIC weist darauf hin, dass Sätze wie „Ich möchte meine Domain kündigen" oder „Schalten Sie bitte meine Domain ab" nicht erkennen lassen, ob der Servicevertrag oder die Domain selbst gemeint ist. Viele Anbieter haben für die Löschung eigene Formulare.

Was kann ich zu Lebzeiten vorbereiten?

Vier Angaben, die auf eine halbe Seite passen: welche Domains es gibt, bei welchem Provider sie liegen, von welchem Konto die Rechnung abgeht, und was damit geschehen soll. Wenn eine Domain geschäftlich genutzt wird oder eine E-Mail-Adresse trägt, die anderswo als Anmeldename dient, gehört dieser Hinweis ausdrücklich dazu. „An dieser Domain hängt meine E-Mail-Adresse" ist ein Satz, der Angehörigen erklärt, warum sie nicht warten sollten. Sinnvoll ist außerdem, für wichtige Konten eine zweite, unabhängige E-Mail-Adresse als Rücksetzadresse zu hinterlegen — eine bei einem der großen Anbieter, die nicht an der eigenen Domain hängt. Das kostet nichts und macht den Ausfall der Domain von einer Katastrophe zu einem Ärgernis.