Die Rente kam noch — warum Sie das Geld nicht ausgeben dürfen
Die nach dem Todesmonat überwiesene Rente gehört nicht zum Nachlass und wird vom Rentenversicherungsträger zurückgebucht. Wer sie ausgibt, muss sie ersetzen — Witwen und Witwer beantragen stattdessen das Sterbevierteljahr und bekommen so drei Monate Zeit für den Antrag auf Hinterbliebenenrente.
Schritt für Schritt
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Das Geld liegen lassen
Wenn eine Rentnerin oder ein Rentner stirbt, dauert es meist einige Zeit, bis der zuständige Rentenversicherungsträger davon erfährt. Die Rente für den Folgemonat ist dann oft schon überwiesen. Dieser zu viel gezahlte Betrag gehört nicht zum Nachlass und kann daher nicht von den Erben verwendet werden — auch nicht für die Beerdigungskosten. Der Rentenversicherungsträger bucht das Geld schnellstmöglich zurück. Das ist der Punkt, an dem es am häufigsten schiefgeht: Die Bestattung kostet Geld, das Geld ist auf dem Konto, und der Zusammenhang wirkt naheliegend. Er ist es nicht. Wer den Betrag abhebt, schuldet ihn.
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Das Konto vorerst nicht auflösen
Die Rückbuchung braucht ein Konto, auf das sie zugreifen kann. Wird das Konto zu früh geschlossen oder leergeräumt, läuft die Rückbuchung ins Leere — und dann wendet sich der Rentenversicherungsträger an die Erben oder an die Bank. Lassen Sie das Konto deshalb offen, bis die Rentenfrage geklärt ist. Das widerspricht dem Impuls, nach einem Todesfall aufzuräumen, spart aber ein Verfahren.
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Als Witwe oder Witwer: das Sterbevierteljahr beantragen
Wer verheiratet war, hat in der Regel Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. In diesen Fällen wird der überzahlte Betrag meist mit der anstehenden Zahlung der Hinterbliebenenrente verrechnet — es kommt also gar nicht erst zur Rückforderung. Beantragen Sie nach Erhalt der Sterbeurkunde das Sterbevierteljahr. Die Rente wird daraufhin für drei Monate weitergezahlt, sodass genügend Zeit bleibt, um den Antrag auf Hinterbliebenenrente zu stellen. Der Antrag läuft über den Renten Service der Deutschen Post. Stellen Sie ihn früh: Die Vorschusszahlung setzt voraus, dass er kurzfristig nach dem Sterbefall gestellt wird.
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Den Sterbefall selbst melden
Das Standesamt übermittelt den Sterbefall an die Rentenversicherung. Verlassen Sie sich trotzdem nicht darauf, dass alles automatisch geschieht — melden Sie sich selbst, wenn Sie Hinterbliebenenleistungen beantragen oder wenn weiter Zahlungen eingehen. Zahlungen, die nach dem Sterbemonat weiterlaufen, werden nicht dadurch rechtmäßig, dass niemand sie stoppt.
Häufige Fragen
Wie lange wird die Rente überhaupt gezahlt?
Bis zum Ende des Sterbemonats. Wer am 2. eines Monats stirbt, dem steht die Rente für diesen ganzen Monat zu; alles, was danach überwiesen wird, ist zu viel. Das ist der Grund, warum fast immer eine Überzahlung entsteht: Die Rente wird im Voraus überwiesen, und der Todesfall wird erst danach bekannt.
Ich bin Erbe, aber nicht verheiratet gewesen — was gilt für mich?
Dann gibt es keine Hinterbliebenenrente, mit der verrechnet werden könnte, und die Rückbuchung erfolgt in voller Höhe. Halten Sie den Betrag bereit und geben Sie ihn nicht aus. Wenn das Geld bereits weg ist, warten Sie nicht auf Post, sondern melden Sie sich selbst beim Rentenversicherungsträger. Eine Rückzahlung, die man anbietet, ist ein anderer Vorgang als eine, die eingefordert wird.
Gilt das auch für Betriebsrenten und private Renten?
Der hier beschriebene Weg betrifft die gesetzliche Rentenversicherung. Betriebliche und private Renten laufen über andere Stellen mit eigenen Regeln, und auch dort werden Überzahlungen regelmäßig zurückgefordert. Die praktische Konsequenz ist dieselbe: Jede Zahlung, die nach dem Sterbemonat eingeht, sollte zunächst unangetastet bleiben, bis geklärt ist, ob sie zusteht.
Was hat das mit dem digitalen Nachlass zu tun?
Mehr, als es zunächst aussieht. Die Sterbevierteljahr-Frist läuft, während Angehörige damit beschäftigt sind, überhaupt einen Überblick zu bekommen — und dieser Überblick hängt heute an Zugängen: Wo läuft das Konto, welche Verträge hängen daran, welche Post kommt nur noch digital. Wer zu Lebzeiten festhält, bei welcher Bank das Rentenkonto liegt und wie die Angehörigen an die laufende Post kommen, verkürzt genau die Wochen, in denen diese Fristen ablaufen.
Wenn Sie später selbst vorsorgen möchten, finden Sie hier eine Übersicht .