MultiSig als Nachlasslösung — sauber, aber nichts für nebenbei
Eine 2-von-3-Signatur ist die technisch sauberste Nachlassregelung für Kryptowerte: Zu Lebzeiten kommt niemand allein an die Mittel, im Erbfall genügen zwei der drei Schlüssel. Der Preis ist die Einrichtung — wer den Umgang damit nicht beherrscht, verliert damit schneller Geld, als er es sichert.
Häufige Fragen
Was ist eine MultiSig-Wallet?
Eine Wallet, deren Mittel erst bewegt werden können, wenn mehrere Schlüssel gemeinsam unterschreiben. Die Electrum-Dokumentation beschreibt die kleinste Form so: Eine 2-von-2-Wallet besteht aus zwei getrennten Wallets — üblicherweise auf getrennten Geräten und möglicherweise in der Hand verschiedener Personen —, die zusammen verwendet werden müssen, um an die Mittel zu kommen. Verallgemeinert heißt das M-von-N: N Schlüssel existieren, M davon müssen unterschreiben. Für den Nachlass interessant ist 2 von 3. Beim Einrichten erzeugt jede beteiligte Person ihren eigenen Seed und gibt den anderen ihren öffentlichen Hauptschlüssel. Die Electrum-Anleitung sagt dazu in Klammern das Wesentliche: „After generating a seed (keep it safely!) you will need to provide the master public key of the other wallet."
Warum ist das für den Nachlass so gut geeignet?
Weil es zwei Anforderungen erfüllt, die sich sonst widersprechen. Zu Lebzeiten kommt niemand allein heran. Ein Schlüssel beim Eigentümer, einer beim Erben, einer bei einer dritten Stelle — solange der Eigentümer lebt und nur sein eigener Schlüssel zusammen mit einem weiteren ausreicht, kann der Erbe nichts allein tun. Das ist der Unterschied zu „ich lege meinem Sohn die Seed Phrase in den Schrank": Dort hätte er ab sofort vollen Zugriff. Im Erbfall genügen zwei. Fällt der Schlüssel des Eigentümers weg, können Erbe und dritte Stelle gemeinsam handeln. Es braucht keine Freigabe eines Unternehmens, keinen Antrag und keine Wartezeit. Und ein verlorener Schlüssel ist kein Totalverlust. Bei einer gewöhnlichen Wallet ist eine verlorene Seed Phrase das Ende. Bei 2 von 3 ist es ein Ärgernis: Zwei bleiben übrig, und damit lässt sich alles auf eine neue Wallet umziehen.
Und wo ist der Haken?
An drei Stellen, und alle drei sind ernst. Die Einrichtung ist anspruchsvoll. Es sind drei Wallets statt einer, drei Seeds statt eines, und zusätzlich müssen die öffentlichen Hauptschlüssel aller Beteiligten aufbewahrt werden. Eine MultiSig-Wallet lässt sich nicht allein aus einem Seed wiederherstellen — man braucht auch die Angaben über die Mitunterzeichner. Wer nur die drei Zettel mit Wörtern sichert und sonst nichts, hat die Wallet trotzdem verloren. Die Dokumentation muss stimmen. Welche Schwelle gilt (2 von 3), welche Software verwendet wurde, wo die drei Teile liegen, wer sie hat: Ohne diese Beschreibung finden Angehörige drei unverständliche Zettel. Die Electrum-Anleitung sagt zur Einrichtung viel und zum Verlust eines Mitunterzeichners nichts — dieser Teil ist ausdrücklich die Aufgabe dessen, der die Wallet baut. Es muss geübt werden. Eine Signatur über zwei Geräte zu erstellen, ist kein Vorgang, den man zum ersten Mal unter Zeitdruck ausprobieren sollte. Wer nie eine Testüberweisung gemacht hat, weiß nicht, ob seine Einrichtung funktioniert.
Für wen lohnt sich das — und für wen nicht?
Es ist keine Lösung für jeden, und diese Einschränkung gehört dazu. Lohnt sich, wenn der Betrag groß genug ist, dass ein halber Tag Einrichtung und ein jährlicher Probelauf im Verhältnis stehen — und wenn es eine zweite Person gibt, die zuverlässig einen Schlüssel verwahrt und im Ernstfall damit umgehen kann oder sich Hilfe holt. Lohnt sich nicht bei kleinen Beträgen, bei niemandem im Umfeld, der technisch mithalten kann, und bei jedem, der die Einrichtung selbst nicht wirklich versteht. Dann ist der wahrscheinlichste Ausgang nicht ein sauber vererbter Bestand, sondern ein Selbstverlust — Die Seed Phrase im Nachlass beschreibt für diese Fälle den einfacheren Weg. Es gibt auch eine Zwischenlösung, die oft übersehen wird: Wer Kryptowerte auf einer Börse hält, hat ein Nachlassverfahren mit Formular und Ansprechpartner — siehe Kryptowerte auf einer Börse. Das ist deutlich weniger elegant und für viele Menschen die richtige Wahl.
Wer soll den dritten Schlüssel bekommen?
Die Frage, an der die meisten Entwürfe scheitern, denn sie ist keine technische. Eine Person des Vertrauens ist der naheliegende Weg und der mit dem größten Beziehungsrisiko: Zerstreitet man sich, ist der Schlüssel schwer zurückzuholen — man muss dann die gesamte Wallet neu aufsetzen. Eine Anwältin oder ein Notar bringt Verlässlichkeit und Kosten mit. Wichtig ist, dass die Kanzlei weiß, was sie verwahrt, und dass es dort einen Nachfolgeplan gibt. Ein spezialisierter Dienstleister existiert für diesen Zweck. Dann gilt für ihn, was für jeden Verwahrer gilt: Was passiert, wenn er zumacht? Bei allen drei Varianten gehört die Antwort auf die Frage „was tun, wenn dieser Schlüssel wegfällt?" in die Dokumentation — nicht in den Kopf.
Was von alldem gehört in den digitalen Nachlass?
Die Beschreibung, nicht die Schlüssel. Hinein gehört: dass eine MultiSig-Wallet existiert, welche Schwelle sie hat, welche Software verwendet wurde, wo die Beschreibung der Wallet liegt (einschließlich der öffentlichen Hauptschlüssel) und wer die drei Teile verwahrt. Nicht hinein gehören die Seeds selbst — und bei MultiSig ist das besonders einleuchtend: Lägen zwei davon am selben Ort, wäre die ganze Konstruktion wieder eine gewöhnliche Wallet mit einem einzigen Angriffspunkt. Genau das zu vermeiden, ist ihr einziger Zweck.