Kryptowerte auf einer Börse — warum das im Nachlass der einfachere Fall ist

Liegen Kryptowerte auf einer Börse, verwahrt das Unternehmen die Schlüssel, und der Nachlass läuft wie bei einer Bank über ein Verfahren mit Sterbeurkunde und Erbnachweis. Das ist der Gegensatz zur Selbstverwahrung: Dort gibt es niemanden, an den man einen Antrag stellen könnte.

6 MinutenZuletzt geprüft: 14.09.2026Gilt in DE · AT · CHIch bin betroffen

Schritt für Schritt

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    Zuerst klären: Börse oder eigene Wallet?

    Diese Frage entscheidet alles Weitere, und sie lässt sich meist schnell beantworten. Eine Börse ist ein Unternehmen mit Kundenkonto, Anmeldung per E-Mail-Adresse und Passwort, einer Adresse im Impressum und einem Kundendienst. Kraken, Coinbase, Bitpanda, Binance und die Krypto-Angebote deutscher Banken gehören dazu. Die Schlüssel liegen dort, nicht bei der Kundin oder dem Kunden. Eine eigene Wallet ist ein Programm oder ein Gerät ohne Gegenüber. Es gibt kein Konto, keinen Kundendienst und niemanden, der etwas freigeben könnte. Erkennbar ist sie an einer Wiederherstellungsphrase aus zwölf oder vierundzwanzig Wörtern — dazu der eigene Beitrag zur Seed Phrase. Findet sich im Postfach eine Kontobestätigung, Steuerbescheinigung oder Abrechnung eines Unternehmens, ist es eine Börse. Findet sich ein Zettel mit Wörtern oder ein kleines Gerät mit Display, ist es Selbstverwahrung.

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    Bei einer Börse: das Nachlassverfahren nutzen

    Börsen führen Kundenkonten, und der Anspruch daraus geht nach § 1922 BGB auf die Erben über wie jeder andere Vertrag. Die großen Anbieter haben dafür eigene Verfahren. Kraken etwa beschreibt seines auf einer eigenen Hilfeseite und nennt die Unterlagen ausdrücklich: eine Sterbeurkunde als vollständiges Farbbild des offiziellen Dokuments — von Bestattungsunternehmen ausgestellte Urkunden werden nicht akzeptiert; eine rechtliche Dokumentation, die die Ernennung als gesetzlicher Vertreter des Nachlasses bestätigt, genannt werden Erbschein oder Testamentsvollstreckerzeugnis; ein amtlicher Lichtbildausweis der als Vertreter benannten Person in Farbe; und ein unterzeichnetes, datiertes Schreiben dieser Person, das den Tod des Kontoinhabers bestätigt und sie als gesetzliche Vertretung ausweist. Das ist ungefähr die Liste, die eine Bank ebenfalls verlangen würde. Und es ist die gute Nachricht dieses Beitrags: Hier gibt es einen Weg, er ist beschrieben, und er endet bei einem Menschen, den man erreichen kann.

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    Sich auf den Erbnachweis einstellen

    Der Erbschein nach § 2353 BGB ist bei Börsen die Regel, nicht die Ausnahme. Für Bankkonten kommt man häufig ohne ihn aus, wenn eine Vollmacht über den Tod hinaus vorliegt; bei Kryptobörsen ist das selten vorgesehen. Das kostet Zeit — wie lange, steht unter Erbschein: Ablauf, Dauer und Kosten. Wichtig für die Planung: In dieser Zeit schwankt der Kurs weiter. Das ist unangenehm, aber kein Grund zur Eile bei der Beweisführung; ein unvollständiger Antrag kostet mehr Zeit als ein sorgfältiger.

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    Nicht auf eigene Faust anmelden

    Der naheliegende Gedanke — man hat ja das Passwort — ist der falsche, und zwar aus zwei Gründen. Praktisch: Börsen sind durch Zwei-Faktor-Verfahren geschützt, häufig zusätzlich durch Geräte- und Standorterkennung. Ein Anmeldeversuch von einem unbekannten Gerät löst typischerweise eine zusätzliche Prüfung aus, und wiederholte Fehlversuche führen zu einer Sperre, die den späteren Nachlassantrag erschwert. Rechtlich: In einer Erbengemeinschaft steht der Nachlass allen Erben gemeinsam zu. Wer allein handelt, verkauft oder überweist, handelt nicht nur für sich — und muss sich später dafür verantworten. Die Ausnahme ist die Bestandsaufnahme: Sehen, was da ist, und es dokumentieren, ist etwas anderes als verfügen.

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    Die Steuerfrage früh stellen

    Kryptowerte im Nachlass haben eine steuerliche Seite, die unabhängig von der Erbschaftsteuer ist: Beim späteren Verkauf durch die Erben kann ein Veräußerungsgewinn anfallen, und für dessen Berechnung zählt unter Umständen die Haltedauer der verstorbenen Person. Deshalb gehört die vollständige Transaktionshistorie zu den ersten Dingen, die man sich von der Börse geben lässt — nicht erst beim Verkauf. Viele Anbieter stellen sie als Steuerbericht zum Herunterladen bereit. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung; bei größeren Beständen ist sie das Geld wert.

Häufige Fragen

Gilt das bei allen Börsen gleich?

Im Grundsatz ja, im Einzelnen nicht. Jede Börse hat ein eigenes Formular, eine eigene Dokumentenliste und eigene Bearbeitungszeiten; manche verlangen zusätzlich beglaubigte Übersetzungen, wenn das Unternehmen nicht in Deutschland sitzt. Verlässlich sind nur die Angaben des jeweiligen Anbieters selbst. Dieser Beitrag nennt Kraken als ausgearbeitetes Beispiel, weil dessen Verfahren öffentlich und auf Deutsch beschrieben ist. Für andere Anbieter gilt: im Hilfebereich nach „verstorben", „deceased" oder „Nachlass" suchen und die dort genannte Liste verwenden — nicht diese hier.

Was, wenn die Börse einen Begünstigten kennt?

Dann ist das ein Zusatz, kein Ersatz. Kraken etwa schreibt ausdrücklich, dass es die Möglichkeit, einem Konto einen Begünstigten hinzuzufügen, derzeit nicht anbietet. Wo es solche Funktionen gibt, ändern sie nichts an der Erbfolge: Wer etwas bekommt, richtet sich nach dem Erbrecht, nicht nach einer Einstellung im Kundenkonto. Sie beschleunigen allenfalls die Abwicklung.

Ist eine Börse damit die bessere Aufbewahrung für den Nachlass?

Für die Erben klar ja. Für den Eigentümer zu Lebzeiten ist es eine andere Rechnung: Wer die Schlüssel nicht selbst hält, trägt das Risiko des Unternehmens mit — Insolvenz, Sperrung, Betrug. QuadrigaCX beschreibt, wie das im Extremfall aussieht. Es ist also kein Sicherheitsvergleich, sondern eine Abwägung zwischen zwei verschiedenen Risiken. Wer Selbstverwahrung wählt, muss den Nachlassfall selbst lösen — die Börse nimmt ihm diese Aufgabe ab und stellt dafür eine andere.

Was gehört zu Lebzeiten in den Tresor?

Bei einer Börse: der Name des Anbieters, die E-Mail-Adresse des Kontos und der Hinweis, welcher zweite Faktor davor steht. Das genügt, damit Angehörige den richtigen Antrag stellen können. Nicht hinterlegt gehört die Wiederherstellungsphrase einer eigenen Wallet — dazu Die Seed Phrase im Nachlass. Bei einer Börse stellt sich diese Frage gar nicht erst, und das ist einer ihrer Vorzüge.