Die Festplatte auf der Deponie — was das Gericht wirklich entschieden hat

James Howells verlor 2013 eine Festplatte mit dem privaten Schlüssel zu 8.000 Bitcoin; der High Court wies seine Klage gegen die Stadt Newport im Januar 2025 ab. Die aufschlussreichste Feststellung des Urteils ist eine andere als die Zahl: Auf der Festplatte lagen nie Bitcoin, sondern nur die Aufzeichnung eines Schlüssels — und dass er Eigentümer der Bitcoin ist, war zwischen den Parteien nie streitig.

7 MinutenZuletzt geprüft: 14.09.2026Gilt in DE · AT · CHIch bin neugierig

Häufige Fragen

Was ist passiert?

Nach seinem eigenen Vortrag ließ James Howells im Februar 2009 zum ersten Mal die Bitcoin-Software auf seinem Rechner in Newport in Südwales laufen und schürfte Anfang 2009 8.000 Bitcoin. Die Software legte dabei eine Datei namens „wallet.dat" an, in der der private Schlüssel gespeichert war, auf einer internen 2,5-Zoll-Laptopfestplatte. Im August 2013 gelangte diese Festplatte versehentlich auf die Mülldeponie Docksway in Newport, die der Stadt gehört und von ihr betrieben wird. Ein für ihn erstelltes Gutachten verortete sie 2021 „wahrscheinlich" in einem Bereich von etwa 2.000 Quadratmetern und innerhalb von geschätzt 10.000 bis 15.000 Tonnen Abfall. Seither bat Howells die Stadt wiederholt um Zugang zum Gelände. Im Mai 2024 erhob er Klage: auf Feststellung seines Eigentums, auf Herausgabe der Festplatte oder Erlaubnis zur Ausgrabung — hilfsweise auf Ersatz in Höhe des Werts der Bitcoin, die er nach eigener Angabe nicht mehr erreichen kann und die er mit über 600 Millionen Pfund beziffert. Im Januar 2025 entschied der High Court zugunsten der Stadt.

Warum ist die Klage gescheitert?

Aus mehreren Gründen, die der Richter nacheinander abhandelt. Die Festplatte gehört der Stadt. Wer Abfall auf einer Deponie ablädt, verliert das Eigentum daran — das ergibt sich aus dem englischen Abfallrecht. Ihn selbst oder von ihm Beauftragte den Abfall durchsuchen zu lassen, wäre ohne Genehmigung der Stadt sogar strafbar; und die Stadt könnte eine solche Genehmigung nur erteilen, wenn sie zuvor eine neue Umweltgenehmigung erhielte, weil ihre bestehende eine Ausgrabung nicht abdeckt. Die Zeit war abgelaufen. Howells kannte die maßgeblichen Tatsachen im November 2013, erhob die Klage aber erst im Mai 2024. Der Richter hält den Anspruch schon deshalb für verjährt. Die Konstruktion trug nicht. Der Versuch, ein treuhänderisches Verhältnis zu begründen, überzeugte das Gericht nicht. Das Ergebnis steht in Randnummer 55: Die Klage zeige keine hinreichenden Gründe, hätte in einem Verfahren keine realistische Aussicht auf Erfolg, und es gebe keinen anderen zwingenden Grund für eine Verhandlung. Es erging Urteil für die Stadt.

Die interessanteste Feststellung steht woanders

Sie betrifft nicht die Abfallwirtschaft, sondern die Frage, was auf einer Festplatte eigentlich liegt. Der Richter hält fest: Auf der Festplatte befinde sich allenfalls eine digitale Aufzeichnung des privaten Schlüssels — eines Codes, mit dem der Kläger über sein Kryptokonto verfügen kann. Die Bitcoin selbst liegen nicht dort; sie existieren, wie es in einer Stellungnahme der Klägerseite heißt, unabhängig davon in der Blockchain. Und die Stadt hat nie behauptet, ihr gehörten die Bitcoin. Im Gegenteil: Ihr Anwalt erklärte ausdrücklich, sie gehörten dem Kläger, wenn seine Angaben zum Schürfen zuträfen. Über das Eigentum an den Bitcoin bestand zwischen den Parteien überhaupt kein Streit. Genau das ist die Lehre. Howells ist Eigentümer eines Vermögens, das er nicht erreichen kann, und niemand bestreitet ihm dieses Eigentum. Der Verlust liegt nicht im Recht, er liegt im Zugang.

Was hätte gereicht?

Eine zweite Kopie der Wallet-Datei oder der Wiederherstellungsphrase, an einem anderen Ort. Das ist die ganze Antwort, und sie kostet ein Blatt Papier. Es ist auch keine Erkenntnis von heute: Die Empfehlung, eine Sicherung anzulegen und an mehreren Orten aufzubewahren, ist so alt wie die Software selbst. Die Seed Phrase im Nachlass beschreibt, wie das konkret aussieht. Was den Fall so eindringlich macht, ist die Asymmetrie: Auf der einen Seite eine Vorsichtsmaßnahme von zehn Minuten, auf der anderen ein Streitwert, um den seit über zehn Jahren prozessiert wird — mit einem Gutachten, einem Grabungsteam, Investoren und Anwälten, die vor Gericht unentgeltlich auftraten.

Was ist mit den vielen anderen verlorenen Bitcoin?

Dieser Fall ist der bekannteste, aber nicht der einzige. Eine viel zitierte Chainalysis-Analyse schätzt, dass zwischen 2,3 und 3,7 Millionen Bitcoin dauerhaft unzugänglich sind — Wie viele Bitcoin sind dauerhaft verloren? ordnet die Zahl ein. Die Größenordnungen unterscheiden sich, das Muster nicht: Ein einzelner Datenträger, ein einziger Zettel, ein einziges vergessenes Passwort. Es ist fast nie ein Angriff, der Kryptowerte vernichtet. Es ist ein Umzug, ein Frühjahrsputz, ein Todesfall.

Und was ist mit dem Ton?

Über diesen Fall wird viel gespottet, und das ist der falsche Zugang. Der Fehler — ein Datenträger, der beim Aufräumen in den Müll gerät — ist einer, den jeder macht. Bemerkenswert ist nicht, dass er passiert ist, sondern dass er damals folgenlos schien: 2013 waren diese Bitcoin einen Bruchteil dessen wert, worüber heute gestritten wird. Niemand bewahrt eine alte Festplatte auf, weil sie in zehn Jahren ein Vermögen tragen könnte. Das ist die eigentliche Schwierigkeit an digitaler Vorsorge: Sie muss getroffen werden, bevor erkennbar ist, dass sie wichtig war.