Wenn niemand etwas tut — wie viele Profile Verstorbener sich ansammeln
Eine Hochrechnung des Oxford Internet Institute von 2019 kommt auf mindestens 1,4 Milliarden verstorbene Facebook-Nutzer bis zum Jahr 2100, wenn das Netzwerk ab 2018 keine neuen Mitglieder mehr gewinnt — und auf über 4,9 Milliarden, wenn es weiter wächst. Das ist eine Prognose unter benannten Annahmen und keine Tatsache, und sie sagt nichts darüber, wann tote Profile die lebenden überholen.
Häufige Fragen
Woher kommt die Zahl?
Aus einer Arbeit von Carl Öhman und David Watson, damals am Oxford Internet Institute, veröffentlicht 2019 in der Zeitschrift Big Data & Society. Sie rechnen hoch, wie viele Profile verstorbener Facebook-Nutzer sich bis zum Jahr 2100 ansammeln. Das Ergebnis hängt an einer Annahme, die die Autoren ausdrücklich benennen. Gewinnt das Netzwerk vom Stand 2018 an keine neuen Mitglieder mehr, sterben bis 2100 mindestens 1,4 Milliarden der bestehenden Nutzer. Wächst es weiter wie bisher, sind es über 4,9 Milliarden. In beiden Fällen wird die Mehrheit dieser Profile nicht aus westlichen Ländern stammen. Der Abstand zwischen beiden Zahlen ist größer als jede von ihnen. Das ist kein Mangel der Arbeit, sondern ihr Punkt: Es sind zwei Szenarien und keine Vorhersage.
Stimmt es, dass bald mehr Tote als Lebende bei Facebook sind?
Diese Behauptung steht nicht in der Arbeit. Sie kursiert in vielen Darstellungen, meist mit einer Jahreszahl irgendwo zwischen 2060 und 2100. Die Autoren nennen aber keinen Zeitpunkt, an dem die Profile Verstorbener die der Lebenden überholen — sie rechnen die Ansammlung hoch, nicht das Verhältnis. Wer die Zahl weiterträgt, sollte deshalb bei dem bleiben, was belegt ist: eine Größenordnung von Milliarden, unter zwei klar benannten Annahmen, aus dem Jahr 2019.
Warum lohnt sich der Gedanke trotzdem?
Weil er eine Eigenschaft dieser Dienste sichtbar macht, die im Alltag nicht auffällt: Sie sind jünger als ein Menschenleben. Kein soziales Netzwerk hat je erlebt, dass seine Gründungsgeneration vollständig stirbt. Niemand hat das je gebaut, und niemand musste es je betreiben. Daraus folgen Fragen, für die es noch keine eingespielten Antworten gibt. Wer bezahlt die Speicherung, wenn eine Person, für die sie gedacht war, seit dreißig Jahren tot ist? Wer entscheidet, was mit den Inhalten geschieht, wenn auch die Angehörigen nicht mehr leben? Und was passiert, wenn ein Dienst eingestellt wird — ein Fall, den es öfter gab als den ersten beiden? Öhman und Watson argumentieren, ein rein kommerzieller Umgang mit dieser Hinterlassenschaft berge erhebliche ethische und politische Risiken, und fordern ein tragfähiges Modell, das die Interessen mehrerer Beteiligter berücksichtigt. Das ist eine Position, keine Messung — aber eine, die man kennen sollte, bevor man das Thema für Zukunftsmusik hält.
Was hat das mit mir zu tun?
Dass die Voreinstellung Bestehenbleiben ist, und dass fast niemand sie ändert. Die deutschen Zahlen dazu sind eindeutig: Nach der Bitkom-Befragung vom Oktober 2025 wünschen sich 40 Prozent der Internetnutzerinnen und -nutzer, dass ihre Profile in sozialen Netzwerken nach ihrem Tod bestehen bleiben — aber nur 3 Prozent haben das bei einem Dienst tatsächlich eingestellt. Umgekehrt möchten 60 Prozent ausdrücklich nicht, dass jemand nach ihrem Tod auf ihre digitalen Inhalte zugreift, und auch das regelt sich nicht von allein. Beide Wünsche brauchen dieselbe Handlung: einmal in die Einstellungen des Dienstes gehen. Wer nichts tut, überlässt die Entscheidung dem Anbieter und den Angehörigen — und beide werden im Zweifel etwas anderes tun als das, was man wollte. Was bei welchem Anbieter einzustellen ist, steht in der Reihe Nachlasskontakt einrichten. Es sind je Dienst wenige Minuten.
Und wenn ein Konto einfach liegen bleibt?
Dann entscheidet die Inaktivitätsregel des Anbieters, und die ist bei den großen Diensten kürzer, als die meisten vermuten. Wenn niemand etwas tut — wann Anbieter Konten von selbst löschen führt die Fristen mit Quellen auf. Das ist die stille Variante desselben Themas: Die Profile Verstorbener sammeln sich nur dort an, wo der Anbieter sie behält. Anderswo verschwinden sie samt Fotos, Nachrichten und allem, was daran hing — ohne dass jemand eine Entscheidung getroffen hätte.